Rene Lau Fachanwalt für Sportrecht

Sport- und Strafrecht

Sportrecht

Fachanwalt für Sportrecht

2021 erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer Berlin als erster Rechtsanwalt der

Hauptstadt die Urkunde zum Fachanwalt für Sportrecht. Das Sportrecht gehört zu den Zivilrechten. Ich kümmere mich bei diesem Rechtsgebiet als Anwalt unter anderem um Änderungen von Satzungen für Sportverbände und Sportvereine. Sportrecht ist ein sehr umfangreiches Recht, das viele verschiedene Gebiete beinhaltet und vereint. Es handelt

sich um eine gesetzliche Querschnittmaterie von Arbeitsrecht, Vereinsrecht,

Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Gesellschaftsrecht, Europarecht und auch Strafrecht.

Ein besonderer Anwendungsbereich des Sportrechts ist das Anti-Doping-Gesetz, welches wiederum in der öffentlichen Strafgerichtsbarkeit relevant sein kann. Auch die staatliche Sportförderung wird im Sportrecht zusammengefasst.

Des Weiteren vertrete ich als Fachanwalt für Sportrecht die verschiedensten Sportvereine

bei sportgerichtlichen Verfahren. Aber auch bei sonstigen auftretenden Problemen, wie Satzungsgestaltungen oder Vorbereitungen von Mitgliederversammlungen stehe ich den Vereinen zur Verfügung.

Ich vertrete nicht nur Sportvereine, sondern auch Sportler und deren unterschiedlichen Interessenslagen. Ich berate Sportler im außergerichtlichen Bereich und dem ordentlichen Gericht oder Sportgericht.

Wie Sie sehen, ist das Sportrecht ein sehr umfangreiches Thema. Nur wenige Anwälte beschäftigen sich mit diesem Rechtsgebiet. Für mich ist dieses Gebiet eine Passion, mit der ich mich identifizieren kann.

Rene Lau Fachanwalt für Sportrecht

RENÉ LAU

Fachanwalt
für Sportrecht & Strafrecht

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Strafrecht

Fachanwalt für Strafrecht

2011 wurde ich zum Fachanwalt für Strafrecht ernannt. Das Strafrecht ist ebenfalls ein sehr umfangreiches und spezielles Rechtsgebiet. Außerdem ist häufig Eile geboten. Strafrecht

ist ein Überbegriff für viele Normen, die gewisse Handlungen unter Strafe stellen. Es bestehen weitere strafrechtliche Nebengesetze, wie zum Beispiel das Waffengesetz oder

das Betäubungsmittelgesetz.

Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sind, ist es immer ratsam, nie einer polizeilichen Ladung zu folgen. Es ist immer ratsam, zunächst einen Strafverteidiger aufzusuchen und über diesen Akteneinsicht zu beantragen. Erst wenn Sie mit Ihrem Verteidiger Kenntnis über den Akteninhalt haben, sollte gemeinsam entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Aussage erfolgt, selbst dann, wenn Sie der Überzeugung sind, unschuldig zu sein. Häufig ist es auch angebracht, vom Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch zu machen. Im Fall der Fälle können Sie mich jederzeit erreichen und ich stehe Ihnen umgehend zur Seite. Wir werden besprechen, wie vorzugehen ist. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch im Falle einer Pflichtverteidigung oder als Zeugenbeistand.

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