Rene Lau Fachanwalt für Sportrecht
René Lau für die „Junge Welt“ • Dez. 13, 2021

Vertrauliche Worte

Fanarbeit auf der Schalker Meile (Kurt-Schumacher-Straße, Gelsenkirchen-Schalke)

Je stärker sich der Fußball kommerzialisiert, desto wichtiger werden Fanprojekte. Unabhängig von Verband und Verein organisiert, arbeiten hier Sozialarbeiter nahezu unermüdlich im Dienste der Fans. Wer mich kennt, weiß, wie sehr ich deren Arbeit schätze.

Insbesondere für junge Fans sind Fanprojekte wichtig. In den zur Verfügung gestellten Räumen können sie ihre Hausaufgaben erledigen oder einfach abhängen. Oft sind die Sozialarbeiter hier eine Art Eltern- oder Geschwisterersatz. Es wird also viel, vor allem viel Vertrauliches beredet.

Womit wir bei folgendem Problem wären: Vertrauliche Worte hilfesuchender Fans sind nicht ausreichend geschützt. Lädt ein Gericht Fanbetreuer als Zeugen vor, müssen sie vollumfänglich aussagen, sie haben kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das haben nach Paragraph 53 der StPO nur Berufsgeheimnisträger, etwa Rechtsanwälte, Geistliche oder Menschen in bestimmten beratenden Funktionen (z. B. Mitarbeiter einer Sucht- oder Schwangerschaftsberatungsstelle).

Weshalb nicht auch Sozialarbeiter, die sich um Fußballfans kümmern? Zwar erfahren sie von Fans Dinge von strafrechtlicher Relevanz, gleichzeitig tragen sie aber zur Befriedigung von Konflikten bei, helfen in problematischen Situationen. Gesellschaftspolitisch kann man ihre Arbeit gar nicht hoch genug schätzen.

Deshalb unterstützt die AG Fananwälte das »Projekt zur Einführung eines gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechts für Fanprojektmitarbeiter«. Dafür bedarf es freilich einer Änderung der Strafprozessordnung als Bundesgesetz. Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist keine Rede davon. Vielleicht passiert ja in den nächsten vier Jahren trotzdem was. Der Änderungsbedarf ist offensichtlich.

»Sport frei!« vom Fananwalt.


(Quelle: https://www.jungewelt.de/artikel/416304.beim-fananwalt-vertrauliche-worte.html)

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